Im Urteil des Bundesgerichts vom 13. April 2017 werden die stellvertretende Generalsekretärin und der frühere Generalsekretär der SVP für ein Inserat verurteilt, das im Jahr 2011 einen Sachverhalt genau so dargestellt hat, wie er sich zugetragen hat. Das ist in einer Zeit, in der sich die Gemüter über sogenannte «Fake-News» erhitzen, geradezu absurd. Das Urteil hat eine politische Dimension, die weit über den eigentlichen Sachverhalt hinausgeht.
Jeder Journalist wird sich in Zukunft überlegen müssen, ob er einen Titel in verkürzter Form noch darstellen darf. Alltägliche Titelsetzungen wie beispielsweise «Schweizer überfahren Mädchen» (20minuten vom 24. Februar 2016), die einen Einzelfall darstellen und eine Nationalität nennen, könnten fortan strafrechtliche Konsequenzen haben.
Kontraproduktiver Effekt
Das Bundesgericht schreibt mit diesem Urteil ein weiteres Kapitel in der unübersichtlichen und unklaren Anwendung der Rassismus-Strafnorm im Strafgesetzbuch. Das ursprüngliche Ziel des Artikels, gegen die Leugnung des Holocausts und Aufruf zu Rassenhass vorzugehen, wird damit mehr und mehr pervertiert. Es ist genau das geschehen, was die Behörden bei der Einführung des Artikels in Abrede gestellt haben und wovor aber immer gewarnt wurde: Die Strafnorm wird dazu missbraucht, unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Wer hingegen – wie jüngst in Bern geschehen – politische Veranstaltungen mit handfesten Drohungen auf Gewaltanwendung verhindert, riskiert nicht einmal eine Anzeige. Diese Entwicklungen sind für ein Land, das traditionell die Meinungsäusserungsfreiheit hochhält, bedenklich.
Kein Weiterzug nach Strassburg
Die beiden Verurteilten nehmen das höchstrichterliche Urteil hin und verzichten auf einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), obwohl ein solcher – wie andere Beispiele zeigen – wohl gute Chancen auf Erfolg hätte. Es ist Sache des schweizerischen Bundesgerichts, in letzter Instanz über die Auslegung von demokratisch zustande gekommenem Schweizer Recht zu urteilen – ob einem diese Urteile passen oder nicht.
Quelle: Medienmitteilung SVP Schweiz vom 13. April 2017